Wir sind …

… ein 1988 gegründeter Verein, der engagierte Menschen verschiedenster Berufe und Altersstufen vereint. Wir befassen uns mit verschiedenen Formen japanischer Lyrik von Haiku über Tanka bis zum Renku und den immer beliebter werdenden Haibun und Haiga.  Im Mittelpunkt des Interesses steht allerdings das Haiku, eine Jahrhunderte alte, heute weltweit bekannte Form.

Wir wollen …

… das Haiku erforschen und seinen poetischen Charakter aus der japanischen Tradition auf unseren Kultur- und Lebensraum übertragen, es als eigenständige Gedichtform in der deutschsprachigen Lyrik ansiedeln und pflegen.

Wir bieten …

… Kontakte, fachkundige Beratung, Veranstaltungen, Begegnungen, Wettbewerbe, Möglichkeiten der Veröffentlichung in der Vierteljahresschrift der Gesellschaft, auf unserer Netzseite oder im Rahmen von Mitgliederanthologien in Buchform.

Mitglied der DHG kann jeder werden, der diese Gedichtform und ihre Verbreitung aktiv unterstützen oder sich einfach nur passiv von den im Magazin SOMMERGRAS gedruckten Beiträgen auf neue Ideen oder Ansichten bringen lassen möchte. Jede Mitarbeit – ob Sachartikel, Haiku, Haibun usw. oder kritischer bzw. lobender Leserbrief – ist erwünscht, damit die Redaktion stets am Puls der Zeit orientiert bleibt.
Eine Mitgliedschaft unterstützt die Gesellschaft durch den Jahresbeitrag, regulär 45 € (55 € im Ausland) , worin der Bezug der vierteljährlich erscheinenden Zeitschrift SOMMERGRAS enthalten ist. Der Preis für das Jahresabonnement der Zeitschrift ohne Mitgliedschaft beträgt ebenfalls 45 Euro bzw. 55 Euro für den Versand außerhalb Deutschlands.

Alle zwei Jahre wird durch die Mitgliederversammlung satzungsgemäß ein Vorstand gewählt. Die Mitglieder des Vorstands nehmen unterschiedliche Aufgaben wahr, an denen auch Mitglieder teilnehmen, die nicht im Vorstand sind.

Angemeldete und eingeloggte Mitglieder können über die folgenden Links die persönlichen Einzelprofile der genannten verantwortlichen Mitglieder einsehen:

» Die Mitglieder des Vorstands:  Horst-Oliver Buchholz, Petra Klingl, Eleonore Nickolay, Peter Rudolf, Klaus-Dieter Wirth, Stefan Wolfschütz

» Redaktion Sommergras  (Eleonore Nickolay, Horst-Oliver Buchholz, Thomas Opfermann)

» Online-Redaktion  (Claudia Brefeld, Stefan Wolfschütz)

» Haiku- und Tank- Auswahl (HTA) (Eleonore Nickolay, Peter Rudolf, Silvia Kempen)

» Mitgliederbetreuung (Petra Klingl)

» Haiku- und Haiga-Mentoring (Claudia Brefeld)

Neufassung der Satzung der Deutschen Haiku-Gesellschaft e.V. Beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 4. Mai 2019

§ 1 Name und Sitz

1. Der Verein führt den Namen „Deutsche Haiku-Gesellschaft e.V.“
2. Er hat seinen Sitz in Hamburg. Gerichtsstand ist Hamburg. Der Verein soll in das Vereinsregister Hamburg eingetragen werden.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Gemeinnützige Zwecke“ gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung.

1. Die besondere Sorge des Vereins gilt der Förderung sowie Pflege des Haiku und verwandter Formen im deutschen Sprachraum.
2. Er beabsichtigt die Zusammenarbeit mit Literaturwissenschaftlern und Autoren. Die Satzungszwecke werden verwirklicht durch regelmäßige Informationsschriften für die in der Gesellschaft vereinigten Mitglieder, durch Angebote und Möglichkeiten der Zusammenarbeit in Form von regionaler, überregionaler und weltweiter Korrespondenzvermittlung, durch wissenschaftliche und literarische Zusammenarbeit auf regionalen und überregionalen Tagungen sowie internationalen Begegnungen.
3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

Jede juristische und natürliche, volljährige Person kann Mitglied der Gesellschaft werden, ganz gleich welcher Staatsangehörigkeit. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Antrages ist der Vorstand nicht verpflichtet, seine Gründe mitzuteilen. Die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.

§ 4 Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss

Die Austrittserklärung erfolgt durch eine schriftliche Mitteilung an den Vorstand bis spätestens einen Monat vor Ablauf des Kalenderjahres.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Er wird bei dreiviertel Mehrheit ausgesprochen.

Gründe für den Ausschluss:

Grober Verstoß gegen die Vereinsinteressen, Diskriminierung eines Mitgliedes, Diskriminierung oder Erschwerung der Arbeit innerhalb oder außerhalb der Gesellschaft, Beitragsrückstand nach zweifacher Mahnung.
Gegen einen Ausschluss kann Einspruch erhoben werden. Hierüber entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.

§ 5 Beiträge

Von jedem Mitglied wird ein Jahresbeitrag erhoben, zahlbar bis zum 01.03. eines Kalenderjahres. Über die Festlegung der Höhe des Jahresbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung. Mitglieder können auf Beschluss des Vorstandes vom Jahresbeitrag befreit werden.

§ 6 Vereinsorgane

Organe der Gesellschaft sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand

§ 7 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand einberufen. Eine Mitgliederversammlung muss alle zwei Jahre stattfinden.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand oder von wenigstens zwölf Mitgliedern unter Angabe des Grundes einberufen werden und findet dann innerhalb des nächsten halben Jahres statt.
Die Mitgliederversammlung ist unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von vier Wochen schriftlich einzuberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist voll beschlussfähig.
Mitglieder können ein anderes Mitglied schriftlich bevollmächtigen, in ihrem Namen abzustimmen. Dabei darf jedes Mitglied nur maximal 5 Stimmen inclusive seiner eigenen Stimme auf sich vereinen. Mit allen Stimmen muss gleich abgestimmt werden.
Die Mitgliederversammlung beschließt über die Beiträge, die Wahl und Entlastung des Vorstandes, über Satzungsänderungen sowie über vorliegende Anträge. Anträge zur Mitgliederversammlung müssen dem Vorstand acht Tage vor der Versammlung schriftlich vorliegen. Davon ausgenommen sind Anträge zur Satzungsänderung. Diese bedürfen 2/3 der Stimmen der anwesenden Mitglieder und müssen so früh gestellt werden, dass sie den Mitgliedern mit der Tagesordnung bekannt gegeben werden können. Die Mitgliederversammlung beschließt über Anträge durch einfache Mehrheit, soweit die Satzung keine andere Regelung vorsieht.
Jede Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer. Sie dürfen dem Vorstand nicht angehören. Wiederwahl ist zulässig.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und, soweit zum Verständnis zu deren Zustandekommen erforderlich, auch über den wesentlichen Verlauf der Verhandlung, ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie wird vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben.

§ 8 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens neun Personen. Mit der Kassenführung wird ein Mitglied des Vorstandes beauftragt. Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Die Vorstandsmitglieder können durch Blockwahlen gewählt werden.
Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt. Er führt die Geschäfte ehrenamtlich. Wiederwahl ist zulässig.
2. Der Vorstand kann Ausschüsse einrichten und beruft deren Vorsitzende.
3. Der Verein wird von jeweils zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.

§ 9 Niederschrift

Über Vorstandssitzungen ist eine Niederschrift anzufertigen.

§ 10 Auflösung

Die Auflösung der Gesellschaft kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Versammlung beschließt auch über die Art der Liquidation. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt sein Vermögen an das allgemeine Deutsche Literaturarchiv Marbach (Schillerhöhe 8 in 71672 Marbach am Neckar).

Traben Trarbach, 4. Mai 2019

In jeder Ausgabe der Zeitschrift Sommergras erscheint eine Auswahl eingereichter Haiku und Tanka. Die Teilnahme ist nicht auf Mitglieder der DHG beschränkt. Jeder Autor kann bis zu 6 eigene Einsendungen – Haiku ( max. 3) und Tanka (max. 3) in deutscher Sprache (auch in anderen Sprachen, dann mit deutscher Übersetzung) einsenden.
  • Jedes Mitglied der DHG hat die Möglichkeit ein Haiku oder Tanka zu benennen, das bei Nichtberücksichtigung durch die Jury auf einer Mitgliederseite veröffentlicht werden soll.
  • Die Haiku und Tanka der Juryauswahl werden in der Reihenfolge der erreichten Punktzahl veröffentlicht.
  • Die Jury besteht aus drei Juroren, die die anonymisierten Einsendungen bewerten.
  • Die Mitglieder der Auswahlgruppe reichen keine eigenen Texte ein. Eingereicht werden können nur bisher unveröffentlichte Werke (gilt auch für Veröffentlichungen in Blogs, Foren und Werkstätten etc.).
  • Die Auswahl wird jeweils Anfang März, Juni, September, Dezember online vorgestellt, sowie in die vierteljährlich erscheinende DHG-Zeitschrift SOMMERGRAS aufgenommen.
  • Veröffentlicht werden höchstens drei Werke jedes Autors pro Auswahl.
  • Mit der Einsendung erklärt der Autor, dass die Texte von ihm selbst stammen. Alle Rechte bleiben bei den Autoren. Die dreiköpfige Jury setzt sich aus jeweils wechselnden DHG-Mitgliedern zusammen.
  • Die Leitung hat Petra Klingl. Ihre Beiträge bitte über » dieses Online-Formular einreichen per Post an : Petra Klingl, Wansdorfer Steg 17, 13587 Berlin

» Haiku oder Tanka  online einreichen

  • Vierteljährlicher kostenloser Bezug unserer Vereinszeitschrift „SOMMERGRAS“
  • Eigene Mitgliederseite im Internet incl. eines Haiku-Tagebuches.
  • Präsentation eigener Werk auf den Internetseiten der DHG
  • Kontakt zu Gleichgesinnten in der eigenen Region
  • Austausch unter Gleichgesinnten
  • Alle 2 Jahre stattfindende Mitgliederversammlung
  • und vieles mehr …

Interessiert?

Bitte einfach den folgenden Mitgliedsantrag ausfüllen und absenden. Sie erhalten daraufhin eine Bestätigung des Antrages und weitere Informationen zur Mitgliedschaft.
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